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deveca GRC
Kostenloser Selbsttest

Sind Sie von NIS2 betroffen?

Die NIS2-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt über das novellierte BSI-Gesetz) verpflichtet zehntausende Unternehmen zu Risikomanagement, Meldewesen und Nachweispflichten. Finden Sie in 2 Minuten heraus, ob Sie dazugehören.

In 2 Minuten zur Einschätzung

Beantworten Sie ein paar einfache Ja/Nein-Fragen zu Ihrem Unternehmen. Sie erhalten direkt im Anschluss eine Einschätzung, ob Sie voraussichtlich als besonders wichtige Einrichtung (bwE), wichtige Einrichtung (wE) oder KRITIS-Betreiber unter das novellierte BSI-Gesetz (BSIG) fallen.

  • Dauert ca. 2 Minuten
  • Anonym nutzbar – Unternehmensangaben sind optional
  • Orientiert an der offiziellen Struktur der BSI-Betroffenheitsprüfung

Häufige Fragen

Ist die NIS2-Betroffenheitsprüfung von deveca verbindlich?

Nein. Wie auch die offizielle Betroffenheitsprüfung des BSI liefert unser Selbsttest eine automatisierte Ersteinschätzung ohne Rechtsverbindlichkeit. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und keine Selbst-Identifizierung gegenüber dem BSI.

Muss ich meine Unternehmensdaten angeben, um den Test zu machen?

Nein. Die Angabe von Unternehmen, Website und E-Mail ist optional und kann jederzeit übersprungen werden – die Prüfung selbst funktioniert vollständig anonym.

Was ist der Unterschied zwischen bwE und wE?

Besonders wichtige Einrichtungen (bwE) unterliegen der proaktiven Aufsicht des BSI und höheren Bußgeldern (bis 10 Mio. € / 2 % Jahresumsatz). Wichtige Einrichtungen (wE) unterliegen einer anlassbezogenen, reaktiven Aufsicht mit niedrigerem Bußgeldrahmen (bis 7 Mio. € / 1,4 % Jahresumsatz).

Was passiert, wenn ich aktuell nicht betroffen bin?

Das kann sich ändern – etwa durch Unternehmenswachstum über die Schwellenwerte hinaus oder weil Kunden, die selbst reguliert sind, Sicherheitsanforderungen über die Lieferkette an Sie weitergeben.

Was ist ein Anbieter nicht-qualifizierter Vertrauensdienste?

Ein Anbieter nicht-qualifizierter Vertrauensdienste erbringt digitale Vertrauensdienste, die nicht den qualifizierten Anforderungen der eIDAS-Verordnung entsprechen. Unter NIS2 können diese Anbieter dennoch als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung eingestuft werden.

Was ist ein nicht-qualifizierter Vertrauensdienst?

Ein nicht qualifizierter Vertrauensdienst ist ein digitaler Dienst (wie E-Mail-Verschlüsselung, elektronische Siegel oder Zeitstempeldienste), der die strengen Anforderungen der europäischen eIDAS-Verordnung nicht erfüllt. Anbieter dieser Dienste können unter NIS2 dennoch als wichtige oder wesentliche Einrichtung gelten.