Sind Sie von NIS2 betroffen?
Die NIS2-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt über das novellierte BSI-Gesetz) verpflichtet zehntausende Unternehmen zu Risikomanagement, Meldewesen und Nachweispflichten. Finden Sie in 2 Minuten heraus, ob Sie dazugehören.
In 2 Minuten zur Einschätzung
Beantworten Sie ein paar einfache Ja/Nein-Fragen zu Ihrem Unternehmen. Sie erhalten direkt im Anschluss eine Einschätzung, ob Sie voraussichtlich als besonders wichtige Einrichtung (bwE), wichtige Einrichtung (wE) oder KRITIS-Betreiber unter das novellierte BSI-Gesetz (BSIG) fallen.
- Dauert ca. 2 Minuten
- Anonym nutzbar – Unternehmensangaben sind optional
- Orientiert an der offiziellen Struktur der BSI-Betroffenheitsprüfung
Häufige Fragen
Ist die NIS2-Betroffenheitsprüfung von deveca verbindlich?
Nein. Wie auch die offizielle Betroffenheitsprüfung des BSI liefert unser Selbsttest eine automatisierte Ersteinschätzung ohne Rechtsverbindlichkeit. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und keine Selbst-Identifizierung gegenüber dem BSI.
Muss ich meine Unternehmensdaten angeben, um den Test zu machen?
Nein. Die Angabe von Unternehmen, Website und E-Mail ist optional und kann jederzeit übersprungen werden – die Prüfung selbst funktioniert vollständig anonym.
Was ist der Unterschied zwischen bwE und wE?
Besonders wichtige Einrichtungen (bwE) unterliegen der proaktiven Aufsicht des BSI und höheren Bußgeldern (bis 10 Mio. € / 2 % Jahresumsatz). Wichtige Einrichtungen (wE) unterliegen einer anlassbezogenen, reaktiven Aufsicht mit niedrigerem Bußgeldrahmen (bis 7 Mio. € / 1,4 % Jahresumsatz).
Was passiert, wenn ich aktuell nicht betroffen bin?
Das kann sich ändern – etwa durch Unternehmenswachstum über die Schwellenwerte hinaus oder weil Kunden, die selbst reguliert sind, Sicherheitsanforderungen über die Lieferkette an Sie weitergeben.
Was ist ein Anbieter nicht-qualifizierter Vertrauensdienste?
Ein Anbieter nicht-qualifizierter Vertrauensdienste erbringt digitale Vertrauensdienste, die nicht den qualifizierten Anforderungen der eIDAS-Verordnung entsprechen. Unter NIS2 können diese Anbieter dennoch als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung eingestuft werden.
Was ist ein nicht-qualifizierter Vertrauensdienst?
Ein nicht qualifizierter Vertrauensdienst ist ein digitaler Dienst (wie E-Mail-Verschlüsselung, elektronische Siegel oder Zeitstempeldienste), der die strengen Anforderungen der europäischen eIDAS-Verordnung nicht erfüllt. Anbieter dieser Dienste können unter NIS2 dennoch als wichtige oder wesentliche Einrichtung gelten.
Bereits betroffen? Erfahren Sie, wie deveca GRC NIS2-Pflichten für Sie umsetzt.